Die Aufsichtsbeschwerde des Gemeinderates gegen den Chef des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei muss zurückgezogen werden. Das Ziel das Waldfest abhalten zu können wurde erreicht!
Der Chef des Amtes hat richtig reagiert auf den Eingang der Aufsichtsbeschwerde und hat in Kürze nach der Eingabe der Aufsichtsbeschwerde das Waldfest bewilligt.
Die Aufsichtsbeschwerde nun Aufrecht zu erhalten verunmöglicht dem Betroffenen sein Gesicht zu wahren.
Der Gemeinderat darf getrost grosszügig sein. Die Fronten weiter zu verhärten, kann (für die Zukunft) nicht das Ziel sein. Die Gewinner müssen und sollen auf beiden Seiten stehen. Den Mahnfinger zu erheben war wichtig, um die Grenzen des Beamtentums aufzuzeigen.
Nun wollen wir frohen Mutes und unbelastet noch fröhlicher sein und deshalb uns am kommenden Waldfest erfreuen.
Kommentare
So, 10.01.2010 14:25
Wenn die SP im Kanton Aargau j edes mal an einer hoffnungslos en Ständeratswahl antritt ist das natürlich nie lächer [...]
Mo, 07.12.2009 00:47
Ab sofort sind Kommentare mögl ich. Ich entschuldige mich fü r das technische Problem, welc hes bisher verhinderte, [...]